Auslandssemester
Sowohl das Berufspraktikum als auch das Auslandssemester dienen einerseits zur Anwendung des gelernten Wissens in der Praxis als auch zur Intensivierung des interkulturellen Austausches. Aber nicht nur die fachlichen Aspekte spielen hier eine Rolle, sondern vor allem auch die Erfahrungen, die zur Persönlichkeitsbildung gesammelt werden können.
Ablauf für einen Studienaufenthalt im Ausland
Auswahl einer Partneruniversität an der man studieren will:
Auf der Homepage der Fachhochschule Kufstein, im Bereich "Interantionale Programme, kann man sich die aktuelle Liste der Partneruniversitäten der FH Kufstein ansehen – neben dem Namen und der geographischen Lage ist auch ein Link zu der jeweiligen Homepage der Partneruniversität hinterlegt.
Alle Unterlagen zu den Partneruniversitäten können Sie in der Bibliothek der FH Kufstein einsehen. Sollten Sie noch mehr Fragen haben können Sie sich jederzeit diesbezüglich im International Relations Office (IRO) melden.
Jeder Student kann eine Liste mit 5 Partneruniversitäten, nach persönlicher Priorität gereiht, erstellen und muss diese dann bei seiner jeweiligen Studiengangsleitung, termingerecht, abgeben.
Da die Anzahl der Studienplätze an den Partneruniversitäten nur begrenzt ist, teilt die jeweilige Studiengangsleitung, anhand der Fremdsprachenwahl, des Notendurchschnittes des einzelnen Studierenden und der Auswahlliste der Partneruniversitäten des Studenten, die Auslandsstudienplätze den Studierenden zu.
Das IRO meldet dann die Studenten an der jeweiligen Partneruniversität an.
Dabei bekommen die Partneruniversitäten die Namen, Adressen und E-Mail Adressen der Studierenden mitgeteilt.
Das Email wird in CC an die jeweiligen Studenten gesendet - ab diesem Zeitpunkt können die Studenten per Email in Kontakt mit ihrer zugeteilten Partneruniversität treten.
Vorbereitungen des Auslandsaufenthaltes an einer Partneruniversität
Der Student bekommt von seiner, ihm zugeteilten Partneruniversität, den LETTER OF ACCEPTANCE sowie einiges an Informationsmaterial zugesandt.
Den LETTER OF ACCEPTANCE (Inscription Certificate) benötigt man um ein Visa für das entsprechende Gastland zu bekommen – die Beantragung des Visa sollte so früh als möglich geschehen, da man oft mit längeren Behördenwegen zu rechnen hat.
Auch eine Krankenversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes sollte/muss man abschließen – Achtung: manche Partneruniversitäten verlangen einen Versicherungsnachweis, der vor Antritt des Auslandsstudium, erbracht werden muss!
Stipendien
Wird ein Auslandsstudium innerhalb Europas absolviert, kann man über Sokrates/Erasmus einen Antrag auf Stipendienbeihilfe stellen – die Antragsformulare dazu findet man im Downloadcenter des International Program.
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular muss fristgerecht im IRO abgegeben werden – das IRO gibt die Daten in das System für Erasmus ein – Erasmus Österreich setzt sich dann für alles weitere via E-Mail direkt mit dem Studierenden in Verbindung. Bezieher von Stipendien müssen bei Ihrer Stipendienstelle um ein Auslandsstipendium ansuchen.
Learning Agreement
Jeder Student der sein Auslandsstudium absolvieren möchte, muss vor Antritt ein Learning Agreement ausfüllen und von seinem Studiengangsleiter sowie dem IRO unterzeichnen lassen.
Ihre Learning Agreements müssen Sie bei Ihrem Studienantritt an Ihrer Partneruniversität, im International Relation (Sokrates) Büro, vorlegen und von diesem, sowie dem jeweiligen Fakultätsvorstand bestätigen lassen – danach müssen Sie Ihr Learning Agreement umgehend an die FH Kufstein schicken.
Sollten Sie vor Ort feststellen, dass Ihre gewählten Kurse nicht stattfinden, so drucken Sie das Learning Agreement erneut von der FH Kufstein Website aus bzw. hängen ein Änderungsblatt dem alten Learning Agreement bei und tragen dort Ihre neuen Kurse ein.
Lassen Sie Ihr Learning Agreement von dem Sokrates Büro und dem jeweiligen Fakultätsvorstand der Partneruniversität bestätigen und senden dieses danach wieder umgehend an die Fachhochschule Kufstein, zu Ihrer Studiengangsleitung – dort werden die Änderungen von Ihrem Studiengangsleiter und von Ihrem Sokrates Koordinator noch einmal kontrolliert und bestätigt – sollten dabei Probleme auftauchen wird sich das IRO oder Ihr Studiengangsleiter mit Ihnen per E-Mail in Verbindung setzen – sollten Sie nichts mehr diesbezüglich von Ihrem Studiengangsleiter oder dem IRO vernehmen, dann können Sie das geänderte Learning Agreement als angenommen betrachten.
Für Erasmus Studenten gilt weiter:
Die tatsächlich absolvierten Kurse sind, nach Ihrem Aufenthalt an Ihrer Partneruniversität, im Sokrates/Erasmus Antrag, unter Punkt 5, noch mal anzugeben und von Ihrem Studiengangsleiter zu unterzeichnen. Der Sokrates/Erasmus Antrag muss dann im Original im IRO wieder abgegeben werden.
Auslandszeugnisse
Die Auslandszeugnisse werden erst nach dem Aufenthalt an das IRO gesandt – dieses prüft die Zeugnisse und gibt das Original an die jeweilige Studiengangsadministration weiter.