Anerkennung früherer Studienleistungen

Bezüglich der Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse, die an anderen Bildungseinrichtungen erworben wurden, gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung.
Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltungen ist auf Antrag der oder des Studierenden festzustellen. Bei Feststellung der Gleichwertigkeit werden positiv absolvierte Prüfungen anerkannt. Ein Besuch der Lehrveranstaltung und eine Wissensüberprüfung sind in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Das maximale Ausmaß der Anrechenbarkeit ist 1 Semester. Besondere Kenntnisse bzw. Erfahrungen aus der beruflichen Praxis werden in Bezug auf die Anrechnung von Lehrveranstaltungen bzw. des Berufspraktikums ebenfalls auf Antrag berücksichtigt; das gilt insbesondere für berufsbegleitend organisierte Studiengänge.

News
Grünes Licht für die Internationale Schule an der FH Kufstein
Die Stiftungsvorstände der FH Kufstein Tirol-Privatstiftung informierten im Rahmen einer Pressekonferenz am 2. April 2013 über Neuigkeiten zur internationalen Schule und die Pläne zur Gestaltung des Campus im Rahmen des Neubaus.

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FH Kufstein schneidet gut ab im österreichischen FH-Ranking
Rankingerfolge der FH Kufstein: Facility- & Immobilienmanagement, Europäische Energiewirtschaft und Sport-, Kultur- & Veranstaltungsmanagement in den Top 5.

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FH Kufstein Tirol erhält Qualitätssiegel der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat der Fachhochschule Kufstein Tirol das ECTS-Label und zusätzlich das Diploma Supplement-Label verliehen und bestätigt die Exzellenz und hohe Qualität der FH im Bereich der internationalen Mobilität.

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