Krankenversicherung

Alle Studierenden der Fachhochschule Kufstein müssen eine Krankenversicherung haben, die eventuelle Behandlungskosten abdeckt. Österreichische Studierende sind automatisch bei ihren Eltern mitversichert (bis zum 26. Lebensjahr) oder müssen sich selbst versichern (s.u.).

Die freiwillige Krankenversicherung kommt für Studierende in Frage, die in keiner gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich oder in einem EU-Staat pflichtversichert sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Studierende und GastforscherInnen aus EU/EWR-Staaten, welche im Heimatland über eine aufrechte staatliche Krankenversicherung verfügen, benötigen das von ihrem dortigen Krankenversicherungsträger ausgestellte Formular E 111 (für kurzfristige Aufenthalte), E 128 (für längerfristige Aufenthalte) oder eine SV-Chipkarte (e-card). Das Formular muss bei der zuständigen österreichischen Krankenversicherung (Gebietskrankenkasse) gegen Krankenscheine ("Krankenkassenschecks") getauscht werden.

Die Studierenden müssen einen Antrag bei jenem Krankenversicherungsträger einbringen, in dessen Sprengel sich der gewöhnliche Aufenthalt (dieser muss nicht mit dem Hauptwohnsitz ident sein) befindet.

Für eine Selbstversicherung in Österreich wenden sie sich bitte an die TGKK (Tiroler Gebietskrankenkasse). Der monatliche Versicherungsbeitrag beträgt 44,58 Euro, wovon Studierende nur die Hälfte bezahlen müssen. Die andere Hälfte wird vom Bund beglichen. Die Beitragshöhe wird jährlich angepasst. Für den Versicherungsantrag brauchen sie eine Inskriptionsbestätigung und den Meldezettel. Bitten wenden sie sich für eine ‚Freiwillige Selbstversicherung für Studenten’ an:

Tiroler Gebietskrankenkasse
Kronthalerstraße 4
A-6330 Kufstein

Telefon: +43 (0)59160 3712
Telefax: +43 (0)59160 53700
E-Mail: aussenstelle.kufsteintgkk.sozvers.at

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