Ablauf des Auslandsstudiums

Informationen über die Partnerhochschulen sowie über den Ablauf des Auslandssemesters
Das International Relations Office (IRO) der FH Kufstein veranstaltet in Zusammenarbeit mit den Studiengängen zum Wintersemester eines jeden Jahres eine Informationsveranstaltung zu den Themenbereichen „Auslandssemester und Praktika“. Die Termine werden Seitens der Studiengänge mitgeteilt.

Wie können die Studierenden sich über die Partnerhochschulen informieren?
Den Studierenden stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung, sich über die Partnerhochschulen zu informieren.

  • Die Homepage der FH Kufstein beinhaltet eine Liste der Partnerhochschulen. Die Studierenden erhalten durch Links zu den Websites der Partnerhochschulen eine erste Orientierung über die geografische Lage der jeweiligen Partnerhochschule, deren Studienangebote, Kurse und Anmeldeverfahren.
  • Das IRO stellt den Studierenden in Weblearn (interner Bereich) einen Link zur Verfügung, der eine Liste der Studierenden beinhaltet, die sich bereits im Auslandssemester befinden. Die Studierenden haben hier die Möglichkeit Kontakte herzustellen und sich über die Partnerhochschulen zu informieren.
  • In der Bibliothek der FH Kufstein liegen Informationsunterlagen und -broschüren über die Partnerhochschulen aus. Die Studierenden können sich hier ausführlich über die Partnerhochschulen informieren.
  • Jährlich findet in der Aula der FH Kufstein eine Messe „Exchange Fair“ statt, an der die Austauschstudierenden, die an der FH Kufstein zu Gast sind, ihre Heimatinstitutionen präsentieren und vorstellen.
  • Laufend steht das IRO den FH Studierenden bezüglich weiteren Details und Informationen zur Verfügung.

Auswahl der Partneruniversität und Benachrichtigung der Studierenden
Die Studiengänge erhalten vom IRO eine Liste mit sämtlichen Studienplätzen im Ausland. Die Studiengänge stellen ihren Studierenden die Präferenzlisten zur Verfügung um ihre Partneruniversität auf Wunsch eintragen zu können.
Die Auswahl der Studierenden und die Vergabe der Studienplätze an den Partnerhochschulen erfolgen durch die Studiengänge.
Die Benachrichtigung der Studierenden über die Vergabe der Studienplätze an den Partnerhochschulen erfolgt ebenfalls durch die jeweiligen Studiengänge. Nach dem Vergabeverfahren erhält das IRO eine Liste mit den Namen der Studierenden des
jeweiligen Studiengangs sowie die zugewiesenen Partnerhochschulen.

Nach dem ersten Vergabeverfahren erstellt das IRO eine weitere Liste über alle freien Studienplätze und teilt diese den Studiengängen mit, um diese an interessierte Studierende zu vergeben.
Das IRO erhält von den Studiengängen die endgültige Liste über das Vergabeverfahren für die Nominierung der Studierenden an die Partnerhochschulen.
Achtung: Vor der Nominierung dürfen die Studierenden auf keinen Fall Kontakt mit den Partnerhochschulen aufnehmen.
Die Nominierung der Studierenden an die Partnerhochschulen erfolgt durch das IRO zu Beginn des Sommersemesters eines jeden Jahres. Dabei erhalten die Partnerhochschulen die Namen und die E-Mail-Adressen der Studierenden sowie die geplante Dauer des Auslandsaufenthaltes.
Die Studierenden erhalten eine automatisch generierte E-Mail von dieser Nominierung zur Kenntnisnahme. Ab diesem Zeitpunkt können die Studierenden mit den ihnen zugeteilten Partnerhochschulen Kontakt aufnehmen um sich über Beginn des Auslandssemesters, Kurse und Wohnmöglichkeiten zu informieren.

Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes an einer Partnerhochschule
Nach der Nominierung der Studierenden an den Partnerhochschulen durch das IRO, erhalten diese im allgemein von den Partnerhochschulen einen „LETTER OF ACCEPTANCE“ sowie einiges an Informationsmaterial zugesandt. Den LETTER OF ACCEPTANCE benötigten die Studierenden um u. a. ein Visum für das entsprechende Gastland zu beantragen. Die Beantragung des Visums sollten die Studierenden so früh wie möglich stellen, da mit dem Antragsverfahren oft mit längeren
Behördenwegen zu rechnen ist. Bei mehreren Partnerhochschulen insbesondere den Erasmus-Partnerhochschulen genügt die Nominierung durch das IRO.
WICHTIGER HINWEIS:
Die Partnerhochschulen haben zum Teil sehr unterschiedliche Bewerbungstermine! Die Studierenden sind eigenverantwortlich, sich noch bis zu der jeweiligen Einschreibefrist der Partnerhochschulen selbstständig mit den erforderlichen
Einschreibeformularen zu bewerben. Die Einschreibeformulare sind im Regelfall auf den Internetseiten der Partnerhochschulen zu finden, die auch umfangreiche Informationen für die Austauschstudierenden beinhalten.

Learning Agreement

Das Learning Agreement stellt den Studienvertrag zwischen den Studierenden, der „Sending Institution“ und der „Receiving Institution“ dar. Die Studierenden müssen unbedingt vor Antritt des Auslandsaufenthalts die Kurse ins„Learning Agreement“ eintragen und dieses von der jeweiligen Studiengangsleitung unterzeichnen lassen.
Es handelt sich hierbei um die Kursauswahl, die die Studierenden vor ihrem Auslandsaufenthalt auswählen müssen und diese der jeweiligen Studiengangsleitung mit Hilfe des „Learning Agreement“ zur Anerkennung vorlegen müssten. Anschließend unterzeichnet das IRO das „Learning Agreement“ in seiner Eigenschaft als institutionelle Koordination.
Die Studierenden erhalten das unterzeichnete „Learning Agreement“ vor ihrem Studienantritt an Ihrer Partnerhochschule vom IRO zurück und müssen dieses dem IRO der Partnerhochschule vorlegen und abzeichnen lassen.
Sollten die Studierenden vor Ort feststellen, dass Ihre gewählten Kurse nicht stattfinden bzw. besteht der Wunsch, Kurse zu ändern, so steht ihnen das zweite Blatt des „Learning Agreement“, das sogenannte „Changes to the Learning Agreement“ für Änderungen zur Verfügung.
Nach der Änderung der Kurse müsste das Formblatt „Changes to the Learning Agreement“ vom Studierenden bzw. von der Partneruniversität unterzeichnet werden und anschließend umgehend an die Studiengangsleitung der FH Kufstein zu Anerkennung zugesandt werden. Die Studiengangsleitung überprüft die Änderungen und setzt sich mit den Studierenden in Verbindung.
Für die Studierenden, die ihren Auslandsaufenthalt an einer der Erasmus-Partnerhochschulen planen, beträgt die Mindestanzahl der zu absolvierenden „European Credits Transfer System-ECTS“ 30 ECTS. Für die Studierenden, die an einer der Nicht-Erasmus-Partnerhochschulen ihren Auslandsaufenthalt planen, müssen eine entsprechende Anzahl an Kursen belegen um eine Summe von 30 ECTS-Anrechnungspunkten nachzuweisen.

Stipendien
Das IRO veranstaltet mit Vertretern des „Erasmus-Referats“, des „Büros für Europäische Programme-BEP“ und der „Stipendienbehörde“ eine Informationsveranstaltung über die Themenbereiche „Auslandsstipendien und Auslandspraktika“. Die
Informationsveranstaltung findet zum Wintersemester eines jeden Jahres an der FH Kufstein statt und dient dazu, die Studierenden vor ihrem Auslandsaufenthalt über „Auslandsstipendien und Auslandspraktika“ von Fachexperten ausführlich zu informieren.
Wird ein Auslandsstudium innerhalb Europas absolviert, können die Studierenden einen Antrag auf Erasmus-Förderung stellen. Die Antragsformulare hierzu finden Sie hier.
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular muss fristgerecht im IRO abgegeben werden. Das IRO gibt die Daten in das System für Erasmus ein. Die Erasmus-Stipendienstelle setzt sich dann für alles Weitere via E-Mail direkt mit den Studierenden in Verbindung.

Bitte beachten Sie folgendes:
Die Studierenden, die außerhalb der Erasmus-Partneruniversitäten ihren Auslandssemester absolvieren, sollten sich über anderweitige Stipendienmöglichkeiten informieren.

Prüfungen und Auslandszeugnisse
Allgemein werden die Zeugnisse nach dem Auslandsaufenthalt an die FH Kufstein zugesandt. Einige Partnerhochschulen senden den Studierenden die Zeugnisse direkt zu.
Die Studierenden werden nach Beendigung des Studienaufenthalts gebeten, sich bei dem jeweiligen IRO der Partnerhochschule zu melden um festzustellen, ob sie alle ihre Prüfungsleistungen bestanden haben bzw. um folgende Punkte abzuklären:

  • Sind alle zu absolvierenden Prüfungsleistungen positiv abgeschlossen?
  • Wenn ja, wann wird das Zeugnis an die FH Kufstein bzw. an die Studierenden zugeschickt?
  • Werden bei negativen Noten Wiederholungsklausuren am Ende des Auslandssemesters anberaumt?
  • Werden die Wiederholungsklausuren an die FH zugeschickt um diese an der FH Kufstein durchführen zu können oder werden die Wiederholungsklausuren an der Partnerhochschule durchgeführt?

Diese Termine sind der Studiengasleitung und dem IRO der FH Kufstein umgehend mitzuteilen, damit diese über die Vorgehensweise entscheiden können.

Weitere Informationen für inskripierte Studierende sind auf der Weblearn-Plattform der FH Kufstein abrufbar.

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