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Ausbildungsvertrag

Vor der Inskription in einen Studiengang der FH Kufstein Tirol wird ein Ausbildungsvertrag zwischen den zukünftigen Studierenden und der FH Kufstein Tirol abgeschlossen.

In diesem Vertrag sind Rechte und Pflichten der Studierenden und der Fachhochschule festgelegt.

Wesentliche Pflichten der Studierenden (Auszug)

  • Persönliche Anwesenheit während aller Lehrveranstaltungen und Mitwirkung an Maßnahmen zur Feststellung der Anwesenheitspflicht, aktive und konstruktive Beteiligung am Studienbetrieb
  • Aktives Mitwirken an den Evaluationsmaßnahmen
  • Einhaltung von Studienordnung, Prüfungsordnung, Hausordnung, etwaiger weiterer Leitfäden und Regelungen
  • Einzahlung des Studienbeitrags, der Kaution und des ÖH-Beitrags
  • Einverständnis zur Verwendung und Weitergabe der persönlichen Daten, soweit es für den Zweck des Studienbetriebs oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist

Die FH Kufstein Tirol verpflichtet sich zur Planung und Durchführung des Studiengangs in der Regelstudiendauer. Es werden gemäß dem Ausbildungsziel des Studiengangs entsprechende Lehrende engagiert und die erforderlichen Infrastruktur und Räume zur Verfügung gestellt.

Weitere Vertragsinhalte

  • Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflichten
  • Urheberschafts-, Nutzungs- und Verwertungsrechte
  • Beendigung des Ausbildungsvertrags
  • Haftung für Schäden
  • Unterbrechung und Wiederholung des Studienjahres

Der Ausbildungsvertrag wird Bewerbenden, die eine Zusage für einen Studienplatz erhalten haben, in zweifacher Ausfertigung zugesendet. Ein Exemplar des Ausbildungsvertrags wird unterschrieben an die FH Kufstein Tirol retourniert. Zur Aufnahme in den Studiengang gilt neben der fristgerechten Retournierung des Ausbildungsvertrags auch die fristgerechte Einzahlung des Studien- und ÖH-Beitrags sowie der Kaution als Voraussetzung.

Wichtige Gesetzesgrundlagen für ein Fachhochschulstudium in Österreich

Muster des Ausbildungsvertrags

Download:

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