International

Anerkennung von Vorkenntnissen


Recognition of Prior Learning (RPL) 
 

Der Wissenserwerb in unserer Zeit ist vielfältig. Die FH Kufstein Tirol bekennt sich zur Philosophie des Lebenslangen Lernens (LLL) und unterstützt einerseits Studierende in den  Studiengängen durch die Berücksichtigung von bereits erworbenen Kompetenzen und andererseits durch eigene Weiterbildungsprogramme in der International Business School.
 

Welche Arten des Lernens werden unterschieden?

  • Formales Lernen

Organisiertes, strukturiertes Lernen in einem Kontext, der dem Lernen dient (Schule, Hochschule etc.). Hier liegen i.d.R. (Schul-)Zeugnisse, Hochschulzeugnisse etc. vor.

  • Nichtformales oder non-formales Lernen

Lernen findet im Rahmen einer planvollen Tätigkeit und Umgebung statt, beispielsweise in der Form innerbetrieblicher Weiterbildung oder als Kurse von außer(hoch)schulischen Anbietern wie z.B. WIFI, VHS etc. Hier liegen in der Regeln Aus- und Weiterbildungszertifikate der jeweiligen Bildungseinrichtung vor.

  • Informelles Lernen

Lernen im Alltag bzw. im beruflichen Kontext umfasst das nicht formal fassbare Lernen am Arbeitsplatz oder auch in der Freizeit, wenn durch jahrelange Tätigkeit im beruflichen oder in sonstigen Kontexten Kompetenzen erworben werden.
 

Wie funktioniert RPL an der FH Kufstein Tirol?

In der Prüfungs- und Studienordnung (Kapitel 1.5) der FH Kufstein Tirol ist der Prozess zur Einreichung definiert und durch den Leitfaden inhaltlich beschrieben und konkretisiert (Studierendenportal fh.checkin / Menü allg. Studieninfos). Studierende haben die Möglichkeit, sich vor dem jeweiligen Semesterstart Lehrveranstaltungen durch bereits vorab erworbene Kompetenzen anrechnen zu lassen.
 

Welche Einreichfristen gelten für Anträge zur Anerkennung von Vorkenntnissen?

Damit eine sorgfältige Prüfung der eingereichten Anträge möglich ist, gelten für die Einreichungen pro Semester folgende Fristen:

  • Einreichungen für das jeweilige Wintersemester: ab Start Sommersemester bis einschließlich 14.08. d.J. für das kommende Wintersemester
  • Einreichungen für das jeweilige Sommersemester: ab Start Wintersemester bis einschließlich 15.01. d.J. für das kommende Sommersemester

Beachten Sie bitte, dass sehr frühe Einreichungen ausschließlich einer formalen Prüfung (Vollständigkeit der Unterlagen) unterzogen und gegebenenfalls wegen formaler Mängel abgelehnt werden. Innerhalb der genannten Fristen ist in diesen Fällen ein Neuantrag mit allen erforderlichen Unterlagen möglich. Das Ergebnis der fachlichen Prüfung liegt spätestens zu Semesterbeginn vor, sobald nach erfolgreicher Inskription in das betreffende Semester die Ablehnung/Genehmigung eines Antrags lehrveranstaltungsbezogen pro antragsstellende Person erfasst werden kann.


Wie wird bei der Anerkennung von formalem Wissenserwerb vorgegangen?

Für formalen Wissenserwerb (Schule bzw. andere Hochschule) sind der Anrechnungsantrag und als Nachweise die dementsprechenden Zeugnisse sowie die Beschreibungen der detaillierten Lehrinhalte mit Kompetenzerwerb einzureichen. 

Die FH Kufstein Tirol ist in diesem Zusammenhang Projektpartner bei der Berücksichtigung formaler (Vor-)Leistungen für den Tiroler und Vorarlberger Hochschulraum. Für ausgewählte Lehrveranstaltungen gibt es folglich vordefinierte Schulzweige aus dem sekundären Bildungsbereich, wo bei Einreichung eine automatische Freigabe stattfindet. Detailliertere Informationen dazu finden Sie bei den einzelnen Studienprogrammen.


Wie wird bei der Anerkennung von non-formalem oder informellem Wissenserwerb vorgegangen?

Für den non-formalen und informellen Wissenserwerb ist eine detaillierte Darlegung des Kompetenzerwerbs notwendig. Non-formale bzw. informeller Wissenserwerb ist im Nachweis komplexer und erfordert seitens der antragstellenden Person einen hohen Nachweis- und Dokumentationsaufwand, weshalb wir Ihnen hier einen Leitfaden zur Verfügung stellen (Studierendenportal fh.checkin / Menü allg. Studieninfos). Im Anrechnungsantrag, der in diesem Fall gestellt werden muss, ist präzise zu dokumentieren, wie der je Lehrveranstaltung zu erzielende Kompetenzerwerb (i.d.R. ausformuliert als Lernergebnisse) bereits nachgewiesen werden kann. Dh. es ist pro Lernergebnis einer Lehrveranstaltung die bereits vorhandene Kompetenz schriftlich zu dokumentieren und nachzuweisen.
 

Wie viele ECTS kann ich mir insgesamt anrechnen lassen?

Absolvierte Prüfungen (aus dem schulischen Bereich wie z.B. AHS oder BHS) können bis zu einem Höchstausmaß von 60 ECTS angerechnet werden, berufliche oder außerberufliche Qualifikationen ebenfalls bis zu einem Höchstausmaß von 60 ETCS. Gesamt dürfen die anerkannten ECTS aus dem schulischen wie beruflichen oder außerberuflichen Bereich das Höchstausmaß von 90 ECTS-Anrechnungspunkten nicht überschreiten. Für Anerkennungen aus dem hochschulischen Bereich gibt es keine Grenzen (siehe FHG § 12).

FAQ

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