International

Internationalisierungsstrategie & Erasmus Policy Statement

 

Die FH Kufstein Tirol verfolgt seit ihrer Gründung die strategischen Ziele der Internationalität, Mobilität und Multikulturalität. Internationalisierung bedeutet für die Fachhochschule Kufstein die Schaffung von internationalen Standards, Mobilität und permanenter Wissenserneuerung. Die internationale Ausrichtung und die regionale Verankerung der Fachhochschule Kufstein Tirol sind keine Gegensätze, sondern sich ergänzende Aspekte. Zugleich ist sie ein wirksames Instrument, um interkulturelles Verständnis zu schaffen sowie Diversität zu fördern und dadurch die Bildung einer Gesellschaft mit starkem Zusammenhalt und ohne Ausgrenzung zu unterstützen. Die Modernisierungs – und Internationalisierungsstrategie der Fachhochschule Kufstein Tirol legt den Schwerpunkt auf die Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal, die Entwicklung von internationalen Forschungsprojekten und die Schaffung von regionaler Internationalität sowie Integrität. Die Fachhochschule in Kufstein verpflichtet sich im Rahmen ihres Auftrages zur Förderung der Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal die Grundprinzipien der ECHE zu befolgen und sich zu den Grundsätzen der Schaffung eines europäischen Bildungsraums zu bekennen.

Internationalisierung an der FH Kufstein Tirol

Mit einem Netzwerk von mehr als 215 Partneruniversitäten erhalten jährlich ca. 300 Outgoing Studierende im ersten Zyklus die Möglichkeit, ihr Auslandssemester bzw. -jahr an einer qualifizierten Partneruniversität zu verbringen. Zugleich nehmen über 200 Incoming Studierende im Rahmen ihres Austausches an dem für sie eigens erstellten englischsprachigen International Program (IP) der Fachhochschule Kufstein Tirol teil. Ein weiterer Auslandsaufenthalt wird zudem im Rahmen eines obligatorischen Praktikumssemester unterstützt und bei berufsbegleitenden Studiengängen in Form von Auslandswochen gefördert. Das akademische sowie administrative Personal der Kufsteiner Fachhochschule hat, neben der regulär angebotenen Mobilität für Hochschulpersonal, die Möglichkeit wie auch Studierende im zweiten Zyklus, sich bei Short Time Programmes wie Summer- sowie Winterschools mit den kooperierenden Hochschulen auszutauschen und zu vernetzen.

Die Fachhochschule Kufstein Tirol ist derzeit Partner von zwei Joint-Degree Studiengängen. Unser Ziel ist es, dieses Angebot zu erweitern, umso die Anzahl der lokalen und internationalen Studierenden, die an Doppel-/Mehrfach-/Gemeinschaftsabschlüssen beteiligt sind, zu erhöhen. Zudem hat sich die Kufsteiner Fachhochschule zum Ziel gesetzt, weitere Kooperationsvereinbarungen mit Hochschulen aus teilnehmenden und nicht teilnehmenden Ländern zu unterzeichnen, sich an internationalen Projekten zu beteiligen und transnationale Bildungsprojekte nicht nur sichtbar zu unterstützen, sondern ein aktiver Partizipant im internationalen Hochschulraum zu sein.

Die Fachhochschule Kufstein Tirol sieht ihre gesellschaftliche Verantwortung in dem Bestreben eine ökonomische, vielfältige, partizipative und internationale Fachhochschule zu sein, wobei Vernetzung gestärkt und genützt wird, Innovation ermöglicht und gefördert, Internationalität gestaltet und gelebt sowie Traditionen gepflegt und weiterentwickelt werden.

Bekenntnis zu den Grundsätzen der Erasmus-Hochschulcharta

Die Fachhochschule Kufstein Tirol verpflichtet sich zu den Grundsätzen der Erasmus-Hochschulcharta:

  • die im Programm verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Integration uneingeschränkt einzuhalten,
  • den derzeitigen und künftigen Teilnehmenden unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu gewähren, wobei ein besonderes Augenmerk auf benachteiligte Teilnehmende zu legen ist,
  • alle erworbenen Leistungspunkte („Credits“) (auf der Grundlage des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen – ECTS) für erzielte Lernergebnisse, die während eines Studien-/Bildungsaufenthalts im Ausland einschließlich einer gemischten Mobilität auf zufriedenstellende Weise erzielt wurden, uneingeschränkt und automatisch anzuerkennen,
  • im Fall einer Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten („credit mobility“) keine Gebühren für das Studium, die Einschreibung, die Prüfungen oder den Zugang zu Labors und Bibliotheken für ins Land kommende Austauschstudierende zu erheben,
  • die Qualität der Mobilitätsaktivitäten und der Kooperationsprojekte in der Antrags- und Umsetzungsphase zu gewährleisten,
  • die Schwerpunkte des Programms umzusetzen durch
    • Einleitung der erforderlichen Schritte zur Umsetzung des digitalen Mobilitätsmanagements gemäß den technischen Standards der Initiative „Europäischer Studentenausweis“,
    • Förderung umweltfreundlicher Methoden bei allen Programmaktivitäten,
    • Schaffung von Anreizen für die Teilnahme von benachteiligten Menschen,
    • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Unterstützung für Studierende und Personal für ein aktives bürgerschaftliches Engagement vor, während und nach ihrer Teilnahme an einer Mobilitätsmaßnahme oder einem Projekt.
BEI TEILNAHME AN MOBILITÄTSMASSNAHMEN

vor den Mobilitätsmaßnahmen

  • zu gewährleisten, dass die Auswahlverfahren für Mobilitätsmaßnahmen fair, transparent und einheitlich sind und dokumentiert werden,
  • das Vorlesungsverzeichnis auf der Website der Einrichtung rechtzeitig im Vorfeld der Mobilitätsphasen zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren, damit es für alle Beteiligten transparent ist und mobilen Studierenden die Möglichkeit gibt, sich gut über die Studiengänge, die sie absolvieren wollen, zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen,
  • Informationen über das Benotungssystem und die Tabellen zur Noteneinstufung für alle Studiengänge zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren, zu gewährleisten, dass die Studierenden klare und transparente Informationen über die Verfahren zur Anerkennung und Umrechnung ihrer Noten erhalten,
  • Mobilitätsmaßnahmen nur im Rahmen zuvor geschlossener Abkommen zwischen den Einrichtungen zu Studien- und Lehrzwecken durchzuführen. In diesen Abkommen werden die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Parteien sowie ihre Verpflichtung verankert, bei der Auswahl, Vorbereitung, Aufnahme, Unterstützung und Integration mobiler Teilnehmer gemeinsame Qualitätskriterien anzuwenden,
  • zu gewährleisten, dass mobile Teilnehmer:innen, die ins Ausland gehen, einschließlich einer gemischten Mobilität, mithilfe von Maßnahmen zum Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse und zur Entwicklung ihrer interkulturellen Kompetenz entsprechend auf ihre Aktivitäten im Ausland vorbereitet sind,
  • zu gewährleisten, dass die Mobilität von Studierenden und Personal auf einer Lernvereinbarung (Studierende) bzw. einer Mobilitätsvereinbarung (Personal) beruht, die im Vorfeld zwischen den entsendenden und den aufnehmenden Einrichtungen bzw. Unternehmen und den Teilnehmern am Mobilitätsprogramm abgeschlossen werden,
  • mobilen, ins Land kommenden Teilnehmern aktiv bei der Wohnungssuche behilflich zu sein,
  • bei Bedarf Unterstützung bei der Beschaffung von Visa für mobile Teilnehmer:innen anzubieten, die ins Land kommen bzw. ins Ausland gehen,
  • bei Bedarf Unterstützung beim Abschluss von Versicherungen für mobile Teilnehmer:innen anzubieten, die ins Land kommen bzw. ins Ausland gehen,
  • zu gewährleisten, dass Studierende ihre Rechte und Pflichten gemäß der Erasmus-Studentencharta kennen.

während der Mobilitätsmaßnahmen

  • Studierenden, die ins Land kommen, eine akademische Gleichbehandlung angedeihen zu lassen und ihnen Leistungen in der gleichen Qualität anzubieten,
  • Maßnahmen zu fördern, die die Sicherheit von mobilen Teilnehmer:innen, die ins Ausland gehen bzw. ins Land kommen, gewährleisten,
  • ins Land kommende, mobile Teilnehmer:innen in die Student:innengemeinschaft im weiteren Sinne und in den Alltag der Einrichtung zu integrieren, sie dazu anzuhalten, als Botschafter:innen des Programms zu wirken und ihre Mobilitätserfahrung zu teilen,
  • mobilen Teilnehmer:innen, einschließlich Teilnehmer:innen an einer gemischten Mobilitätsmaßnahme, ein geeignetes Beratungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen,
  • ins Land kommenden, mobilen Teilnehmer:innen eine angemessene sprachliche Unterstützung anzubieten.

nach den Mobilitätsmaßnahmen

  • aus dem Ausland kommenden, mobilen Studierenden und ihren entsendenden Einrichtungen Leistungsnachweise („transcripts of records“) mit einer vollständigen, genauen und zeitnahen Übersicht über ihre Leistungen am Ende der Mobilitätsphase auszustellen,
  • zu gewährleisten, dass alle erworbenen Leistungspunkte für erzielte Lernergebnisse, die während eines Studien-/Bildungsaufenthalts im Ausland einschließlich einer gemischten Mobilität auf zufriedenstellende Weise erzielt wurden, uneingeschränkt und automatisch anerkannt werden, wie es in der Lernvereinbarung festgeschrieben ist und durch den Leistungsnachweis/die Bescheinigung über die Ableistung des Praktikums bestätigt wird. Sie sind unverzüglich in die Akte des Studierenden aufzunehmen, ohne weitere Arbeit oder Beurteilung des Studierenden auf seinen Studiengang anzurechnen und müssen im Leistungsnachweis und in einem Zusatz zum Hochschulabschluss („Diploma Supplement“) des Studierenden nachvollziehbar sein,
  • die Aufnahme erfolgreich abgeschlossener Mobilitätsaktivitäten (Studium und/oder Praktika) in den endgültigen Leistungsnachweis der Studierenden (Diplomzusatz) sicherzustellen,
  • mobile Teilnehmer:innen nach ihrer Rückkehr dazu anzuhalten und dabei zu unterstützen, als Botschafter:innen des Programms zu wirken, Werbung für die Vorteile von Mobilität zu machen und aktiv am Aufbau von Alumni-Gemeinschaften mitzuwirken,
  • zu gewährleisten, dass dem Personal die Lehr- und Fortbildungsaktivitäten, die während der Mobilitätsmaßnahme erbracht wurden, auf der Grundlage der Mobilitätsvereinbarung und in Einklang mit der institutionellen Strategie anerkannt werden.
BEI DER TEILNAHME AN EUROPÄISCHEN UND INTERNATIONALEN KOOPERATIONSPROJEKTEN
  • zu gewährleisten, dass die Kooperationsaktivitäten zur Umsetzung der institutionellen Strategie beitragen,
  • für die Möglichkeiten, die Kooperationsprojekte bieten, zu werben und Hochschulpersonal und Studierende, die an solchen Aktivitäten teilnehmen, in der Antrags- und Umsetzungsphase sinnvoll zu unterstützen,
  • zu gewährleisten, dass die Kooperationsmaßnahmen zu nachhaltigen Ergebnissen führen und alle Partner von ihren Auswirkungen profitieren können,
  • „Peer-Learning“-Aktivitäten zu fördern und die Ergebnisse der Projekte so zu nutzen, dass sie möglichst große Wirkung für einzelne Lernende, andere teilnehmende Einrichtungen und die akademische Gemeinschaft im weiteren Sinne haben.
ZUM ZWECK DER UMSETZUNG UND ÜBERWACHUNG
  • zu gewährleisten, dass die langfristige institutionelle Strategie und ihre Relevanz für die Ziele und Schwerpunkte des Programms in der Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik beschrieben werden,
  • sicherzustellen, dass die Grundsätze der Charta klar vermittelt und vom Personal auf allen Ebenen der Einrichtung angewendet werden,
  • die „ECHE-Leitlinien“ und die „ECHE-Selbstbeurteilung“ für eine uneingeschränkte Umsetzung der Grundsätze dieser Charta zu nutzen,
  • regelmäßig für die Aktivitäten, die durch das Programm unterstützt werden, sowie deren Ergebnisse zu werben,
  • diese Charta und die dazugehörige Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik gut sichtbar auf der Website der Einrichtung und auf allen wichtigen Kommunikationskanälen zu präsentieren.

Die FH Kufstein Tirol erkennt an, dass die Umsetzung der Charta von den nationalen Erasmus+-Agenturen überwacht wird und Verstöße gegen die vorstehend dargelegten Grundsätze und Verpflichtungen die Aberkennung der Charta durch die Europäische Kommission zur Folge haben können und verpflichtet sich, die Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik auf der Website zu veröffentlichen.

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Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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