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Niveau der Qualifikation

Bei der Festlegung des Qualifikationsniveaus stützt sich die FH Kufstein auf die Dublin Descriptors. Sie sind eine fächerübergreifende Beschreibung des Bachelor- und Masterniveaus, die das Leistungsprofil von Studierenden mit einem Bachelor- oder einem Masterabschluss festlegen. Diese Festlegung wurde auf europäischer Ebene von der Arbeitsgruppe Joint Quality Initiative entwickelt.

Demnach werden an der FH Kufstein

1. Bachelorabschlüsse (Stufe 1) verliehen an Studierende, die:

  • in einem Studienfach Wissen und Verstehen demonstriert haben, das auf ihrer generellen Sekundarstufen-Bildung aufbaut und darüber hinausgeht, und das sich üblicherweise auf einem Niveau befindet, das, unterstützt durch wissenschaftliche Lehrbücher, zumindest in einigen Aspekten an neueste Erkenntnisse in ihrem Studienfach anknüpft;
  • ihr Wissen und Verstehen in einer Weise anwenden können, die von einem professionellen Zugang zu ihrer Arbeit oder ihrem Beruf zeugt, und die über Kompetenzen verfügen, die üblicherweise durch das Formulieren und Untermauern von Argumenten und das Lösen von Problemen in ihrem Studienfach demonstriert werden;
  • die Fähigkeit besitzen, relevante Daten (üblicherweise innerhalb ihres Studienfachs) zu sammeln und zu interpretieren, um Einschätzungen zu stützen, die relevante soziale, wissenschaftliche oder ethische Belange mit berücksichtigen;
  • Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen sowohl an Expert:innen als auch an Laien vermitteln können;
  • Lernstrategien entwickelt haben, die sie benötigen, um ihre Studien mit einem Höchstmaß an Autonomie fortzusetzen.

Unsere Bachelorstudiengänge weisen deshalb folgende Merkmale auf:

  • Vermittlung relevanten Fachwissens in den wissenschaftlichen Bezugsdisziplinen und methodisch-analytischer Kenntnisse, durch welche die Fähigkeit zur selbständigen Bewertung und Argumentation von fachlichen und fachübergreifenden Zusammenhängen gefördert werden soll;
  • Angebot von Spezialisierungsmöglichkeiten im Rahmen von Wahlpflichtmodulen;
  • Erwerb berufsrelevanter fachübergreifender Qualifikationen wie beispielsweise: eigenverantwortliche und selbständige Problemlösungs- und Entscheidungskompetenz; Fähigkeit, Wissen und Informationen zu filtern, zu verdichten und zu strukturieren; Fähigkeit, eigenverantwortlich weiterzulernen;
  • Verpflichtende Ablegung eines integrierten Berufspraktikums im Ausmaß von ca. 6 bis 15 Wochen;
  • Anfertigung von 2 eigenständigen schriftlichen Arbeiten im Rahmen von Lehrveranstaltungen (Bachelorarbeiten), durch welche die Fähigkeit nachgewiesen wird, innerhalb einer vorgegebenen Zeit ein ausbildungsrelevantes Problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten zu können.

2. Masterabschlüsse (Stufe 2) verliehen an Studierende, die:

  • Wissen und Verstehen demonstriert haben, das auf den üblicherweise mit dem Bachelor-Level assoziierten Kenntnissen aufbaut und diese vertieft, und das eine Basis oder Möglichkeit liefert für Originalität im Entwickeln und/oder Anwenden von Ideen, häufig in einem Forschungskontext;
  • ihr Wissen und Verstehen und ihre Problemlösungsfähigkeiten in neuen oder unvertrauten Zusammenhängen innerhalb breiter (oder multidisziplinärer) Kontexte in ihrem Studienfach anwenden können;
  • die Fähigkeit besitzen, Wissen zu integrieren und mit Komplexität umzugehen und auf der Basis unvollständiger oder begrenzter Informationen Einschätzungen zu formulieren, die aber trotzdem die mit der Anwendung ihres Wissens und Verstehens verbundenen sozialen und ethischen Verantwortungen berücksichtigen;
  • ihre Schlussfolgerungen und das Wissen und die Prinzipien, die ihnen zugrunde liegen, klar und eindeutig kommunizieren können, sowohl an Expert:innen wie auch an Laien;
  • über Lernstrategien verfügen, die es ihnen ermöglichen, ihre Studien größtenteils selbstbestimmt und autonom fortzusetzen.

Unsere Masterstudiengänge weisen deshalb folgende Merkmale auf:

// Fortsetzung eines absolvierten Bachelorstudiums mit schwerpunktmäßiger Vertiefung bzw. Spezialisierung (Typ „Genuin“) oder Erweiterung (Typ „Hybrid“) der vorhandenen Kompetenzen/Qualifikationen;

// Vermittlung relevanten Fachwissens in den wissenschaftlichen Bezugsdisziplinen und methodisch-analytischer Kenntnisse, durch welche die Fähigkeit zur selbständigen Bewertung und Argumentation von fachlichen und fachübergreifenden Zusammenhängen gesteigert werden soll;

// Im Vergleich zu Bachelorstudiengängen höherer Grad der Tiefe und der Komplexität hinsichtlich der Vermittlung dieser wissenschaftlichen und methodischen Grundlagen;

// Vermittlung von berufsrelevanten und hochschultypischen, fachübergreifenden Qualifikationen wie beispielsweise:

  • Fähigkeit, das erworbene Wissen und Verständnis eigenständig zu erweitern und ohne Anleitung auf neue oder unbekannte Situationen anzuwenden
  • Fähigkeit zu souveränem Umgang mit den erworbenen Kompetenzen, welche die klare und nachvollziehbare Argumentation gegenüber Expert:innen sowie Laien ermöglicht
  • Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln im Berufsfeld in gleichberechtigter Kooperation mit fachfremden Entscheidungsebenen
  • Steigerung der Fähigkeit zur selbständigen Konzeption, Planung und Durchführung von berufsfeldspezifischen Problemlösungen
  • Anfertigung einer Diplomarbeit, durch welche die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten und zu forschungsgeleitetem Weiterlernen nachgewiesen werden soll.

3. Promotionsabschlüsse (Stufe 3) verliehen an Studierende, die:

  • ein systematisches Verstehen eines Studienfaches und die Beherrschung der mit diesem Fach assoziierten Fertigkeiten und Methoden demonstriert haben;
  • die Fähigkeit demonstriert haben, einen substanziellen Forschungsprozess mit wissenschaftlicher Integrität zu konzipieren, gestalten, implementieren und adaptieren;
  • einen Beitrag geleistet haben durch originelle Forschung, die die Grenzen des Wissens durch die Entwicklung eines substantiellen Forschungswerks erweitert, das in Teilen den Standards nationaler und internationaler begutachteter Publikationen entspricht;
  • befähigt sind zu kritischer Analyse, Evaluation und Synthese neuer und komplexer Ideen;
  • in der Lage sind, mit ihrem fachlichen Umfeld, der größeren wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Gesellschaft im Allgemeinen über ihr Spezialfeld zu kommunizieren;
    • in der Lage sind, innerhalb akademischer und professioneller Kontexte technologische, soziale oder kulturelle Fortschritte in einer Wissensgesellschaft voranzutreiben.

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