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Akkreditierungen

Institutionelle Evaluierungen

Institutionelle Evaluierung 2010

Die FH Kufstein Tirol erhielt am 8. Oktober 2010 vom FHR (Österreichischer Fachhochschulrat) – die zuständige Behörde für die externe Qualitätssicherung im österreichischen Fachhochschul-Sektor – den Bescheid, die gesetzlich vorgeschriebene Institutionelle Evaluierung positiv durchlaufen zu haben.

Evaluierungen (Bewertungen) folgen Verfahrensgrundsätzen, die sich an internationalen Standards (u.a. ESG - Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area) und anerkannten Kriterien ausrichten. Die Durchführung erfolgt in der Regel als Peer-Review, d.h. unter Hinzuziehung externer Gutachter:innengruppen mit studentischer Beteiligung. Evaluationen sind grundsätzlich ergebnisoffen und schließen mit einem Bericht ab, der neben Bewertungen auch Empfehlungen enthält.

Unbefristete Akkreditierung 2012 

In Österreich benötigen alle Fachhochschulen gemäß § 22 FHG und § 19 HS-QSG für die Aufnahme ihres Betriebs einer Akkreditierung (Zulassung) durch die AQ Austria (Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria). Seit 1. März 2012 ist die AQ Austria für die Qualitätssicherungs- und Akkreditierungsverfahren des österreichischen Universitäts- und Hochschulsektors verantwortlich. Die neue Agentur übernimmt die bisherigen Aufgaben der Österreichischen Qualitätssicherungsagentur (AQA), des Österreichischen Fachhochschulrates (FHR) und des Österreichischen Akkreditierungsrates für Privatuniversitäten (ÖAR). Die Einrichtung der AQ Austria ist verbunden mit dem 2011 geschaffenen Qualitätssicherungs-Rahmengesetz (OSRG). Es umfasst u.a. ein neues Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) und eine umfassende Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHG).

Akkreditierungen und Audits sind Qualitätssicherungsverfahren, die unterschiedliche Ziele verfolgen und dementsprechend unterschiedliche Prüfbereiche haben. Akkreditierungsverfahren dienen der Überprüfung einer Einrichtung bzw. eines Studiengangs nach vorgegebenen (Mindest-) Standards und der Verleihung des befristeten Rechts zum Betrieb einer hochschulischen Einrichtung bzw. zur Durchführung von hochschulischen Studien.

Am 9. Mai 2012 erhielt die FH Kufstein Tirol mit all ihren Studiengängen von der AQ Austria den Bescheid über die unbefristete Akkreditierung gemäß §23 HS-QSG. Die FH Kufstein Tirol zählt somit zu jenen Hochschulen in Österreich, die aufgrund positiv durchlaufener Evaluierungen der Vergangenheit ohne weitere Auflagen institutionell akkreditiert wurden. 

Quality-Audit

Die FH Kufstein Tirol ist aufgrund ihrer unbefristeten Akkreditierung rechtlich verpflichtet, alle sieben Jahre ein Qualitätssicherungsverfahren (Quality Audit) durchzuführen. Ein Audit überprüft das institutionelle Qualitätsmanagement in Kombination mit einzelnen Kern- und Schlüsselbereichen einer Hochschule.

Im Herbst 2016 wurde das erste Quality Audit an der FH Kufstein Tirol erfolgreich abgeschlossen. Auch das zweite Audit im Sommer 2023 meisterte die Fachhochschule mit Bravour. Durch das positive Quality-Audit erhält die Fachhochschule die Bestätigung, ein funktionierendes institutionelles Qualitätsmanagement zu besitzen und es gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingerichtet zu haben (§ 22 HS-QSG). Darüber hinaus unterstützt das Quality Audit die Fachhochschule auch bei der Weiterentwicklung ihres internen Qualitätsmanagements.

Programmänderungen

Die Programmakkreditierung (= Akkreditierung von Studien) verleiht nach internationalem Verständnis einer hochschulischen Einrichtung das Recht zur Durchführung von Studien (inkl. Vergabe dazugehöriger akademischer Grade). Bei einer Programmakkreditierung werden u.a. der Studienplan, die Personal-, Sach- und Finanzausstattung und die Qualitätssicherung im Hinblick auf die einzelnen Studien überprüft (vgl. § 23 HS-QSG).

  • Ergebnisbericht zum Änderungsverfahren: Masterstudiengang „Europäische Energiewirtschaft", StgKz 0338 – Änderungen des Studienplans und Änderung der Studiengangsbezeichnung auf „Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement"
  • Ergebnisbericht zum Änderungsverfahren: Masterstudiengang „Unternehmensrestrukturierung & -sanierung", StgKz 0350 – Änderungen des Studienplans und der Änderung der Studiengangsbezeichnung auf „Corporate Transformation Management“
  • Ergebnisbericht zum Verfahren zur Änderung  des  akkreditierten  FH-Bachelorstudiengangs „Energiewirtschaft“ (StgKz  0337) in der Organisationsform Vollzeit
  • Ergebnisbericht zur Akkreditierung für den Masterstudiengang „Digital Marketing, Mbb“ in berufsbegleitender Form
  • Ergebnisbericht zur Akkreditierung für den Masterstudiengang „Web Communications & Information Systems, Mbb“ in berufsbegleitender Form
  • Ergebnisbericht zur Akkreditierung für den Masterstudiengang (StgKz 0809)  „Smart Products & Solutions, Mbb“  in berufsbegleitender Form
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  • Ergebnisbericht zur Akkreditierung für den Masterstudiengang (StgKz 0837) „Data Science & Intelligent Analytics“ in berufsbegleitender Form
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