Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung
Während des sechssemestrigen Studiums sind 180 ECTS zu absolvieren.
- Für Studierende ab Herbst 2020:
Eine Bachelorarbeit ist zu verfassen, die abschließend im 6. Semester erstellt wird. Studierende bearbeiten und dokumentieren eine praktische Problemstellung und deren Lösung nach wissenschaftlichen Kriterien. - Für Studierende vorhergehender Jahrgänge:
Zwei Bachelorarbeiten sind zu verfassen. Die zweite und abschließende Bachelorarbeit wird im 6. Semester erstellt. Studierende bearbeiten und dokumentieren eine praktische Problemstellung und deren Lösung nach wissenschaftlichen Kriterien.
Alle Semester sind positiv abzuschließen. Das Berufspraktikum und ein Auslandssemester müssen absolviert werden.
Die den Bachelor-Studiengang abschließende Prüfung besteht aus einer kommissionellen Prüfung vor einer facheinschlägigen Prüfungskommission.