Das jährliche Symposium fand dieses Jahr im französischen Dijon statt und fokussierte sich auf innovative Strategien in unsicheren Zeiten.
Hinweis zum Studienbeitrag
Der Studienbeitrag an der Fachhochschule Kufstein Tirol beläuft sich pro Semester für Staatsangehörige aus folgenden Ländern auf € 363,36 (zuzüglich dem gesetzlichen ÖH-Beitrag):
- EU-Staatsangehörige
- EWR-Staatsangehörige sowie Bürger:innen aus der Schweiz
- Personen aus Drittstaaten, die lt. § 2 FHG idgF unter die Personengruppe gemäß § 1 der Personengruppenverordnung (BGBl. II Nr. 63/2019) fallen.
Folgende Dokumente, die als Nachweis der Zugehörigkeit zu einer der genannten Personengruppen gemäß § 1 der Personengruppenverordnung dienen, müssen vorgelegt werden:
1. Personen, die in Österreich aufgrund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen Privilegien und Immunitäten genießen, sowie Personen, die sich zum Zeitpunkt des Erwerbs des Reifezeugnisses im Auftrag der Republik Österreich im Ausland aufhalten und dort aufgrund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen Privilegien und Immunitäten genießen, sowie deren Ehegattinnen und Ehegatten bzw. eingetragene Partner:innen und deren Kinder;
Nachweis: Legitimationskarte des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten
2. In Österreich akkreditierte und hier hauptberuflich tätige Auslandsjournalist:innen sowie ihre Ehegatt:innen bzw. eingetragenen Partner:innen und ihre Kinder;
Nachweis: Akkreditierungsurkunde
3. Personen, die entweder selbst wenigstens fünf zusammenhängende Jahre unmittelbar vor der erstmaligen Antragstellung auf Zulassung zu einem Studium an der jeweiligen Universität in Österreich den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich hatten oder die mindestens eine gesetzliche Unterhaltspflichtige oder einen gesetzlichen Unterhaltspflichtigen haben, bei der oder bei dem dies der Fall ist;
Nachweis: Bestätigung über die Versicherungszeiten der letzten fünf zusammenhängenden Jahre vor Antragsstellung (=Versicherungsdatenauszug) und Meldebestätigung (Nachweis über den Wohnsitz in Österreich) über die letzten fünf zusammenhängenden Jahre vor Antragsstellung; zusätzlich bei Unterhaltspflichtigen: Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde
4. Personen, die ein Stipendium für das angestrebte Studium entweder auf Grund staatsvertraglicher Bestimmungen oder in gleicher Höhe aus jenen Mitteln einer österreichischen Gebietskörperschaft erhalten, die gemäß den Finanzvorschriften dieser Gebietskörperschaft ausdrücklich für Stipendien zu verwenden sind;
Nachweis: Bestätigung über die Stipendienzuerkennungsinhabenden
5. Inhabende von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen;
Nachweis: Reife- bzw. Maturazeugnis
6. Personen, die auf Grund der §§ 3, 8, 13 oder 75 Abs. 5 und 6 des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, in der jeweils geltenden Fassung, oder nach früheren asylrechtlichen Bestimmungen, zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind.
Da für Sie die Anzahlung in der Höhe von € 100.- entfällt, bitten wir Sie, nach Ihrer Onlinebewerbung eine E-Mail an bewerbung@fh-kufstein.ac.at zu senden, damit Ihre Bewerbungsdokumente geprüft werden.
Nachweis: Bescheid/Ausweis über den Flüchtlingsstatus gemäß Genfer Konvention oder Aufenthaltsberechtigungskarte
Für Staatsangehörige aus Drittstaaten, die keines der angeführten Kriterien erfüllen, beträgt der Studienbeitrag pro Semester (zuzüglich dem gesetzlichen ÖH-Beitrag):
- € 3.900,- für Bachelorstudiengänge
- € 4.900,- für Masterstudiengänge
Die eingereichten Unterlagen werden im Rahmen der Aufnahme überprüft.
Anzahlung auf den Studienbeitrag
Für Bewerber:innen aus Drittstaaten ist im Rahmen ihrer Onlinebewerbung eine Anzahlung auf den Studienbeitrag in Höhe von € 100,- zu begleichen. Im Fall einer Mehrfachbewerbung muss der Betrag nur einmal entrichtet werden. Sobald die Zahlung eingetroffen ist, werden die Bewerbungsunterlagen einer Prüfung unterzogen und weiter bearbeitet. Die Zahlung muss bis spätestens 3 Tage nach Ende des Anmeldeschlusses des gewählten Aufnahmetermins auf unserem Konto eingegangen sein. Andernfalls kann die Bewerbung für den gewählten Termin nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anzahlung auf den Studienbeitrag wird im Fall eines Studienantritts mit dem Studienbeitrag gegengerechnet. Bewerbende, die die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, nicht zum Aufnahmegespräch erscheinen oder einen angebotenen Studienplatz nicht antreten, erhalten die Anzahlung auf den Studienbeitrag, abzüglich Spesen und Wechselkursdifferenzen, rückerstattet.
Stipendien
Bitte beachten Sie die Stipendien, die eigens für Betroffene der Drittstaatenregelung von der FH Kufstein Tirol eingerichtet wurden:
- Development Grant FH Kufstein Tirol
- Gleichstellungsstipendium für Staatsangehörige aus Drittstaaten (Non EU, Non EWR, Non CH) für die Studiengänge Energie- & Nachhaltigkeitsmanagement (Bachelor) und Web Communication & Information Systems sowie Data Science & Intelligent Analytics (Master).
- FH-Sonderstipendium für in Deutschland ansässige Personen aus Drittstaaten
Weitere Infos
Details zum Studienbeitrag finden Sie auch in unseren FAQ.