Prüfungsordnung, Bewertung und Benotung
Regeln und Richtlinien, die das Studium betreffen, ergeben sich
- aus den studienrechtlichen Bestimmungen des Fachhochschulstudiengesetzes (§ 11 bis § 21),
- aus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der FH Kufstein Tirol und
- aus der Studienordnung des jeweiligen Studiengangs.
Auf die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung wird außerdem im Ausbildungsvertrag hingewiesen;
sie ist insofern Vertragsbestandteil zwischen der/dem Studierenden und der FH Kufstein Tirol.
Folgende Bestimmungen und weitere Informationen sind auf der Website der FH Kufstein Tirol veröffentlicht:
Prüfungsleistungen & Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Prüfungsleistungen von Studierenden unterliegen der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der FH Kufstein Tirol, vgl. Pkt. 2.2 Beurteilung und Organisation der Prüfungsleistungen.
Die Leistungsbeurteilung der kommissionellen Bachelorprüfung sowie der abschließenden Masterprüfung erfolgt nach der Leistungsbeurteilung der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung, vgl. Pkt. 3.3 bzw. Pkt. 4.3.
Notenverteilung
Die nachstehende Notenverteilung der Bachelor- und Masterstudiengänge ab dem Studienjahr 2013/14 ist eine Verteilung des Beurteilungsrasters Sehr gut bis Genügend, umfasst die letzten fünf Studienjahre und wird jährlich aktualisiert.


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Kontaktpersonen

Studiengangsleiter
+43 5372 71819 147
Mario.Situm


Internationales Symposium Restrukturierung
Am 22. Oktober 2021 findet das „10. Internationale Symposium Restrukturierung“ an der Fachhochschule Kufstein Tirol statt.
Im Mittelpunkt der Jubiläumsveranstaltung steht das Rahmenthema Wie geht´s weiter?.
Restrukturierungs- und Turnaround-Management
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RESTRUKTURIERUNGS-QUALITÄTSSIEGEL FÜR KUFSTEINER MASTERSTUDIENGANG
Der berufsbegleitende Masterstudiengang „Unternehmensrestrukturierung & -sanierung“ ist nach einjähriger Begutachtung offiziell „TMA zertifiziert“ – das renommierte Qualitätssiegel des Verbandes der deutschen Restrukturierungsexperten (TMA).
Weitere Informationen siehe hier.